Kostenlose Lernförderung
Voraussetzung:
Erst mit dem von der Schule ausgestellten Schreiben (vom Fachlehrer, oder Sekretariat) und mit der direkten Übermittlung an das Jobcenter, können Eltern mit der Lernföderung vom Jobcenter oder Versorgungsamt rechnen. Für mehr Infos, rufen Sie uns an, oder nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten online.
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