Bildung und Teilhabe

BILDUNG UND TEILHABE

Wir bearbeiten für Sie die komplette Antragsstellung kostenfrei!

Kostenlose Lernförderung

 

Voraussetzung:

  • Die Leistungen in der Schule müssen schlechter als gut (Note: 2-) sein.
  • Oder die Versetzung muss zur Zeit des Antrages gefährdet sein.
  • Die Eltern erhalten Wohngeld, Hartz IV, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe?

Erst mit dem von der Schule ausgestellten Schreiben (vom Fachlehrer, oder Sekretariat) und mit der direkten Übermittlung an das Jobcenter, können Eltern mit der Lernföderung vom Jobcenter oder Versorgungsamt rechnen. Für mehr Infos, rufen Sie uns an, oder nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten online.

 

 

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